Versicherungsschutz

Reise- und Stornoversicherung

Es kann immer etwas passieren und um im Notfall optimal abgesichert zu sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise- und Stornoversicherung. Stornokosten, Arztbesuche im Ausland und frühzeitige Abreisen können schnell sehr teuer werden, deshalb ist es wichtig gut abgesichert zu sein. Kreditkarten umfassen oft eine Reiseversicherung, allerdings decken diese oft nur einen kleinen Teil der anfallenden Kosten. Die Reise- und Stornoversicherungen der HanseMerkur bieten einen Rund-Um-Schutz, sowohl bei Nicht-Antreten-Können der Reise als auch bei Reiseabbruch.

Wie ist die Versicherung abzuschließen?

Geben Sie bei Ihrer Buchung an, dass Sie eine Reise- und Stornoversicherung abschließen möchten. Gerne schließen wir diese für Sie ab.

Es empfiehlt sich die Versicherung gleich mit der Reisebuchung abzuschließen, oder innerhalb der darauffolgenden drei Werkstage, um sofort in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Bei späterem Abschluss fällt eine 10-tägige Karenzzeit an, die Versicherung tritt somit erst 10 Tage nach Abschluss in Kraft.

Welche Ereignisse fallen unter den Versicherungsschutz?

Reise- und Stornoschutz SORGLOS

Versicherungsschutz für versicherte Person und nahe Angehörige:

· Unerwartete und schwere Krankheit

· Schwere Unfallverletzung oder Todesfall

· Schwangerschaft bzw. Komplikationen in der Schwangerschaft

· Bruch einer Prothese oder Lockerung eines implantieren Gelenks

Versicherungsschutz für die versicherte Person

· Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

· Verlust eines Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzwechsel

· Einreichung der Scheidungsklage

· Erheblicher Schaden am Eigentum (z.B. Einbruch, Feuer, Wasserrohrbruch)

· Eiberufung zum Wehr- und Zivildienst

· Nichtbestehen der Matura/Ausbildungsprüfung oder „Sitzenbleiben“

· Gerichtliche Vorladung

Reise- und Stornoschutz PREMIUM

Zusätzlich zu den im Stornoschutz SORGLOS genannten Ereignissen gilt für versicherte Person und nahe Angehörige:

· unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung mit Reisefähigkeitsbescheinigung eines Arztes

Versicherungsschutz für die versicherte Person:

· Verschiebung eines Fußballspieles oder anderer Sportveranstaltungen

· Dokumentendiebstahl (für die Abreise erforderlich, bis zur Abreise nicht wieder herstellbar)

· Auflösung der Lebensgemeinschaft (wenn diese seit min. 6 Monaten bestehend)

· Abhandenkommen/Beschädigung des Transportmittels

· unerwarteter Verlust des Wohnsitzes

· Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr/Rettung

· Finanzieller Schaden aufgrund von Vermögensdelikt/Unfall

· Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort (Reisewarnung)

· Nachbarschaftshilfe (z.B. bei Hochwasser, Schneedruck)

· Tod bzw. stationäre Behandlung einer nahestehenden (nicht verwandten) Person z.B. des besten Freundes/Nachbarn

· unerwartete Erkrankung der Betreuungsperson

Wie viele Personen können untereinander stornieren?

Einzeltarife: Bis zu 6 Personen sind untereinander versichert. Liegt bei einer Person ein versichertes Ereignis vor und alle Personen haben gemeinsam gebucht, werden die Stornokosten für alle 6 Personen erstattet.

Familientarife: Zwei Familien, die einen Familientarif gebucht haben, sind untereinander versichert. Sofern ein versichertes Ereignis vorliegt, werden die Stornokosten für beide Familien (max. 14 Personen) übernommen.

Was wird bei Reiseabbruch/Extrarückreise erstattet?

· der gesamte Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird

· die nicht genutzten Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird

· Erstattung der nachweislich entstandenen Rückreisekosten oder sonstigen Mehrkosten (z.B. Übernachtungskosten)

Was tun wenn etwas passiert?

Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter beim Einreichen der Unterlagen an die HanseMerkur Versicherung.


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